Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Die Lehrerbewertung bei spickmich.de ist erlaubt. Doch was folgt daraus für ähnliche Webportale oder Blogs? Tatsächlich wirft das Urteil mehr Fragen auf, als es zunächst beantwortet.

 

Stimmen

"Spiegel Online kommentiert: "Der Senat kam laut Müller erst nach einer "sehr langen und schwierigen Beratung" zu diesem Ergebnis."

SpickMich-Urteil: Die Pressestimmen Meedia

"Links: BGH erlaubt Noten für Lehrer im Internet (spiegel.de) Spickmich-Urteil gefährdet Meinungsmacher im Web (spiegel.de) Studie: Produktinformationen online (AGOF internet facts 2009-I) AGOF hat in der internet facts 2009-I wieder viel interessantes Datenmaterial zusammengetragen."

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"Der BGH, so Spiegel Online, verwarf die Revision einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, deren Klage gegen die Betreiber des Portals schon vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln gescheitert war. Was bedeutet dieses Urteil nun für andere Branchen?"

Autohändler, Anwälte, Bauträger, Notare: Welche Branche muß sich nach dem Spickmich.de-Urteil benoten lassen? Media-Blog

 

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