Pressemitteilung vom 17.06.2009

 

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"Bei Taten, die mit Bewährungsstrafen geahndet werden, darf das DNA-Profil des Täters nur dann gespeichert werden, wenn das Gericht den Fall "umfangreich und gründlich" geprüft und das Recht des Täters auf informationelle Selbstbestimmung "angemessen berücksichtigt" hat, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichtem Beschluss.Mitteilung des BVerfGUrteil des BVerfGBei den nun erfolgreichen Klägern handelte es sich um einen Täter, der wegen Verletzung des Briefgeheimnisses zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war, sowie um einen jungen Mann, der in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wegen Beihilfe zur Hehlerei mit neun Monaten auf Bewährung bestraft wurde.In beiden Fällen hatten die Vorinstanzen die Bewährung mit einer positiven Prognose begründet."

D: Verfassungsgerichtsurteil zu DNA-Profilen futurezone.ORF.at

"Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung vom 22."

BVerfG: Speicherung von genetischen Fingerabdrücken hat klare Grenzen netzpolitik.org

"Bevor demnächst die erste Million geknackt wird, warf nun das Bundesverfassungsgericht ein paar mahnende Worte ein. In einer heute veröffentlichen Entscheidung äußerte sich das Bundesverfassungsgericht kritisch zur geschäftigen Routine des polizeilichen Spuckesammelns: Die DNA von verurteilten Straftätern darf, wie ein Blick ins Gesetz verrät, seit jeher nur dann in Datenbanken aufgenommen werden, wenn Wiederholungsgefahr besteht - hierfür müssen die Ermittler aber nicht lediglich angebliche “Erfahrungswerte”, sondern stets handfeste Gründe benennen können."

Bundesverfassungsgericht zu DNA-Speicherung CTRL

 

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