Die Zeitungs- und Zeitschriften-Verbände haben ein ...
Die Zeitungs- und Zeitschriften-Verbände haben ein LSR-Gutachten in Auftrag gegeben. Wenig überraschend erweckt es den Eindruck, nicht gänzlich ergebnisoffen produziert worden zu sein. Mir fällt als erstes dieser Abschnitt hier auf:Außerdem wird verkannt, dass von dem Schutzumfang des Urheberrechts laut RegE mit Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH die reine Verlinkung explizit nicht erfasst ist (BT-Drs. 17/11470, S. 10).